Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist innerhalb des Verfahrens mehrmals verpflichtend einzubinden. Hier finden Sie die nötigen Informationen:

  1. grafische Übersicht über den Ablauf des gesamten Berufungsverfahrens
  2. Gesetzesstellen, Satzungsteile und Regelungen zum Berufungsverfahren
  3. Orientierung im Verfahren zur Besetzung einer Professur: 

Aktive Suche nach geeigneten Bewerberinnen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat zur Vereinfachung des Verfahrens betreffend die Möglichkeit des Entfalls der Wiederholung der Ausschreibung folgende Vorgangsweise festgelegt "Richtlinie des AKG zum Entfall der Wiederholung der Ausschreibung, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster".

Das ausschreibende Organ / die ausschreibende Stelle hat sich nachweislich aktiv um geeignete Bewerberinnen zu bemühen. Sollte sich auf eine Stellenausschreibung dennoch keine geeignete Bewerberin gemeldet haben, so kann eine Wiederholung der Ausschreibung gem. § 29 des Frauenförderungsplans, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster der TU Wien unter folgenden Voraussetzungen unterbleiben:

Der Nachweis, dass das ausschreibende Organ / die ausschreibende Stelle sich aktiv um Bewerberinnen gem. § 29 Abs 2 FFP bemüht hat, ist anhand der nachfolgend angeführten Mindest-Kriterienliste zu erbringen.

Dazu ist für alle Aufnahmeverfahren das Formblatt des AKG betreffend des Entfalls der Wiederholung der Ausschreibung zu verwenden: Formblatt zum Entfall der Wiederholung der Ausschreibung für Professuren, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
 

Hilfestellung zum Ansprechen von potenziellen Kandidatinnen

Um geeignete Bewerberinnen zu finden, können folgende Informationsquellen genutzt werden oder um die Weiterverbreitung der Bewerbungs-Aufforderung ersucht werden:

Internationale Online – Datenbanken / Web-Portale

Stellenangebote können hier veröffentlicht werden:

Hablilitierten-Datenbanken:

Spezifische Berufsverbände/Vereinigungen von Technikerinnen u. Natur-Wissenschafterinnen