Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Stimme abzugeben:

  1. persönlich an den Wahltagen (9.5. bis 11.5.2023) im Wahllokal, oder
  2. durch Briefwahl.

Bitte lesen Sie dazu auch die Informationen unter "Bin ich wahlberechtigt?".

Persönliche Stimmabgabe

Die persönliche Stimmabgabe kann von 9.5. bis 11.5.2023 in den Wahllokalen durchgeführt werden.

Zur Wahl ist der Studierendenausweis (TUCard), der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein zum Nachweis der Identität mitzubringen. Wenn Sie sich auf dem Wähler_innenverzeichnis befinden, erhalten Sie entsprechend Ihrer Wahlberechtigung die Stimmzettel ausgehändigt (Bundesvertretung, Hochschulvertretung und Studienvertretung).

Briefwahl

Es besteht bei der ÖH-Wahl die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl für die Bundsvertretung und die Universitätsvertretung. Die Studierendenvertretung kann nicht gewählt werden.

Wenn Sie an den Wahltagen nicht persönlich ins Wahllokal kommen können, können Sie von 22.3. bis 2.5.2023 eine Wahlkarte beantragen und zwar

  • online
  • per eingeschriebenen Brief (samt Kopie des Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins) oder
  • persönlich bei der Wahlkommission der Österreichischen HochschülerInnenschaft (unter Vorlage des Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins).

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, wird Ihnen diese eigenhändig zugestellt, das bedeutet, Sie müssen die Wahlkarte persönlich entgegennehmen. Oder persönlich bei der Wahlkommission der Österreichischen HochschülerInnenschaft abholen. Die Wahlkarte ist an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschüler_innenschaft rückzuübermitteln und muss spätestens am 10.5.2023 um 18 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen HochschülerInnenschaft einlangen. Andernfalls wird die Stimme nicht gezählt.