Nostrifizierung an der Universität

Die Nostrifizierung an einer Universität ist die Anerkennung eines ausländischen universitären Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums, bei Bedarf nach erfolgreicher Absolvierung von Ergänzungsprüfungen. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss und die Berechtigung zur Führung des inländischen akademischen Grades.

Die Nostrifizierung ist Drittstaatsangehörigen vorbehalten, sofern zwischen Österreich und dem Herkunftsland keine bilateralen Abkommen bestehen (wie bspw. zwischen Österreich und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien). Für EU-Staatsangehörige gelten die europarechtlichen Anerkennungsrichtlinien.

Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass diese zwingend für die Berufsausübung in Österreich erforderlich ist. Das bedeutet, ohne Abschluss des entsprechenden ordentlichen Studiums darf dieser Beruf in Österreich nicht ausgeübt werden (reglementierter Beruf).
 

Folgende Berufe setzen den Abschluss eines an der TU Wien angebotenen Studiums voraus:

  • ZiviltechnikerIn (IngenieurkonsulentIn bzw. ArchitektIn): Architekturstudium
    Vorlage einer Bestätigung der "Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten" erforderlich
  • Tätigkeit im öffentlichen Dienst als LehrerIn an allgemeinen oder berufsbildenden höheren Schulen: Lehramtsstudium Darstellende Geometrie
    Vorlage einer Bestätigung des Stadt- bzw. Landesschulrates erforderlich

Für diese beiden Berufsfelder kann an der TU Wien eine Nostrifizierung des ausländischen Studienabschlusses beantragt werden. Alle anderen Abschlüsse sind an der TU Wien nicht nostrifizierbar. 

Der Antrag auf Nostrifizierung ist bei der Studienabteilung einzubringen, welche das gesamte Verfahren abwickelt. Den Antrag und das Merkblatt zur Nostrifizierung finden Sie hier oder in der Sidebar Downloads "Antrag auf Nostrifizierung". Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn ADir. Anton Hörmann (Tel: +43/1/58801-41061, anton.hoermann@tuwien.ac.at).

Die Entscheidung über den Nostrifikationsantrag und die zu absolvierenden Ergänzungsprüfungen trifft der_die jeweils zuständige Studiendekan_in.

Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit 150,00 €.

Bewertung ausländischer Diplome

Personen, welche die Voraussetzungen für eine Nostrifikation oder Anerkennung des Diploms nicht erfüllen, haben die Möglichkeit eine Bewertung ihres ausländischen Diploms erstellen zu lassen. Diese Bewertung trifft eine Aussage darüber, mit welchem österreichischen Studium das abgeschlossene ausländische Studium vergleichbar ist.
ACHTUNG! Diese Bewertungen treffen aber keine Aussage über die Gleichwertigkeit mit dem österreichischen Studienabschluss!

Solche Bewertungen sind vor allem bei einer geplanten Erwerbstätigkeit (im Rahmen eines nicht reglementierten Berufes) in Österreich zu empfehlen, da Sie dem zukünftigen Arbeitgeber eine Information darüber bietet, welchem Studienabschluss der ausländische Studienabschluss in etwa entspricht.

Zuständig ist ENIC NARIC AUSTRIA am Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw).
Der Antrag ist elektronisch über www.aais.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster einzubringen.

Informationen dazu erhalten Sie ausschließlich am bmwfw, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Die Studienabteilung kann Ihnen dazu keine weiteren Informationen erteilen.