Nach dem Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums an einer anerkannten ausländischen Universität, Fachhochschule oder anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung haben Sie die Möglichkeit, ein Masterstudium zu belegen. Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudium ist von ausländischen Studierenden immer schriftlich (per Post) zu stellen.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium ist

  1. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule uä.) und
  2. das Vorstudium muss mindestens 180 ECTS umfassen.

Ob ein fachlich in Frage kommendes Studium vorliegt, wird vor der Zulassung anhand einer inhaltlichen Überprüfung des Vorstudiums festgestellt.