TU Wien Fördermittel für Gastprofessuren und Gastvorträge

Die TU Wien fördert und finanziert Lehr- und Vortragstätigkeiten internationaler Professoren_innen, Vortragender und Lehrender mit dem Ziel der internationalen Vernetzung und der Steigerung der Qualität in Lehre und Forschung. Internationale Gastprofessoren_innen und Gastvortragende bereichern und erweitern das bestehende qualitativ hochwertige Lehrveranstaltungsangebot mit ihrer Fachexpertise mit der Abhaltung von Gastlehrveranstaltungen.

Sie wurden eingeladen, an der TU Wien zu lehren oder vorzutragen?

Die Einladung an Gastprofessoren_innen, Gast oder Gastvortragende gehen direkt von einem Institut oder einer Professorin oder eines Professors der TU Wien aus. Über die Bestellung als Gastprofessorin, Gastprofessor oder Gastvortragende, Gastvortragender werden Sie direkt von der TU Wien schriftlich informiert.

Informationen zu Beschäftigung, Einreise und Aufenthalt

Die Tätigkeit als Gastprofessorin, Gastprofessor erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag wird für mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr abgeschlossen.

Zur Gastprofessorin, zum Gastprofessor kann nur bestellt werden, wer bereits über eine entsprechende Lehrbefugnis verfügt. Ein gegebenenfalls vorher bestehendes Beamtenverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis zu einer anderen Hochschule kann in dieser Zeit aufrecht bleiben.

Es können maximal 8 Semesterstunden Lehre vorgesehen werden. Das bedeutet bei einer Bestelldauer von:

  • 1 bis 6 Monaten eine Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 2 Semesterstunden
  • 7 bis 12 Monaten eine Abhaltung von Lehrveranstaltungen zumindest 4 Semesterstunden

Information zur Steuerpflicht

Als Gastprofessorin/Gastprofessor unterliegen Sie den österreichischen Rechtsvorschriften und daher ist Ihr Einkommen als Gastprofessorin/Gastprofessor in Österreich steuerpflichtig (mögliche Ausnahmen wegen Doppelbesteuerungsabkommen).

Information zur Sozialversicherung

Gastprofessorinnen und Gastprofessoren werden bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) pflichtversichert und unterliegen somit dem für Beamte in Österreich geltenden Sondersystem.

Gastvortragende werden zur Abhaltung einzelner Vorträge oder von Vortragsreihen bestellt. Gastvorträge werden zur Ergänzung und Vertiefung der Studieninhalte, des Lehrangebotes und der Forschungsschwerpunkte genutzt.
Gastvortragende erhalten eine Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten.

Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Staaten benötigen einen gültigen Einreise- und Aufenthaltstitel.

Aufenthalt bis zu 6 Monaten

Je nach Dauer des Aufenthalts benötigen Sie entweder

  • ein Reisevisum C als Erwerbsvisum („Visum C – Erwerb“): für Aufenthalte bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, während dieses Zeitraumes ist ein Aufenthalt im gesamten Schengenraum möglich. Die Erwerbstätigkeit darf jedoch nur in Österreich ausgeübt werden (auch wenn Sie visumfrei einreisen dürfen).

oder

  • ein Aufenthaltsvisum D als Erwerbsvisum („Visum D – Erwerb“): für Aufenthalte von 91 Tage bis zu maximal 6 Monaten in Österreich; berechtigt während seiner Gültigkeit bis zu 90 Tagen in andere Schengenstaaten zu reisen. Die Erwerbstätigkeit darf jedoch nur in Österreich ausgeübt werden.

Das Visum muss vor der Einreise nach Österreich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) persönlich beantragt werden.

Achtung - Bitte beachten Sie

Ein Visum (Reisevisum C oder Aufenthaltsvisum D) kann in Österreich nicht verlängert werden! Das Visum muss die Dauer des Aufenthaltes an der TU Wien abdecken. Bitte daher den genauen Zeitraum des Arbeitsverhältnisses angeben.

Aufenthalt über 6 Monate

Wenn Ihr Aufenthalt als Gastprofessorin/Gastprofessor oder Gastvortragende/r 6 Monate übersteigt, müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung für „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ beantragen.

Achtung - Bitte beachten Sie

Staatsangehörige aus bestimmten Staaten (z.B. USA, Japan) dürfen visumsfrei nach Österreich einreisen und sich hier für eine bestimmte Dauer aufhalten. Die Arbeitsaufnahme ist jedoch NICHT gestattet. Sie können jedoch die "Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" auch während Ihres visumfreien Aufenthalts in Österreich beantragen.

 Nähere Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie auf der Homepage des Vizerektorates für Personal und Gender

Für die Wohnungssuche in Wien gibt es Informationen auf den nachfolgenden Seiten:

Studio Apartments für kürzere Aufenthalte (günstige Preise):

Serviced Apartments für kürzere Aufenthalte (gehobene Preisklasse):

Apartments für läntere Aufenthalte (mindestens 2 Monate)

Wenn Sie für mindestens 2 Monate ein Ein- bis Dreizimmerapartment benötigen, können wir das "Vienna Academic Guesthouse" empfehlen. Für die Buchung als wissenschaftlicher Gast der TU Wien benötigen Sie einen Buchungscode. Bitte kontaktieren Sie dafür Rosmarie Nigg.

Porträtbild in Farbe mit blaugrauem Hintergrund.
© Larry Stapleton

Larry Stapleton, Experte im Bereich digitale Transformation, war im Sommersemester 2022 Gastprofessor am Institut für Mechanik und Mechatronik.