Übersicht

  • Berufungsverfahren von Univ.-Prof.
  • Nachbesetzungsverfahren von Assistent_innenstellen
  • Ausschreibungsverfahren
  • Aufnahmeverfahren
  • Auskünfte betreffend Dienst- und Besoldungsrecht
  • Auskünfte betreffend Arbeitsrecht
  • Erstellung des Personalverzeichnisses
  • Bedarfsberechnung und Budgetierung
  • EDV- und Formularwesen im Zusammenhang mit Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnissen
  • Bescheidausfertigung bei wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen
  • Erstellen der Arbeitsverträge bei Assistenten_innen
  • Beratung der Bediensteten über Fragen zum Dienst-, Besoldungs- und Arbeitsrecht
  • Erledigung sozialversicherungsrechtlicher Maßnahmen
  • Bearbeitung der Anträge auf Zuerkennung einer Strahlengefährdungs- u. Infektionszulage bzw. Fahrtkostenzuschuss
  • Beratung und Veranlassung aller notwendiger Maßnahmen nach dem Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz
  • Feststellung des Anspruches auf Abfertigung und/oder Urlaubsersatzleistung sowie allfällige Anweisung
  • Befassung des Bundespensionsamtes bei Anträgen auf Versetzung in den Ruhestand
  • Ausstellen von Dienstzeitbestätigungen

Die Stellen für Assistenten_innen werden jeden Donnerstag im Monat im Mitteilungsblatt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU-Wien ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist beträgt drei Wochen ab Veröffentlichung. Nur innerhalb dieser Frist eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden. 

Die Bewerbung der Zukunft ist eindeutig digital, daher finden Sie alle aktuellen Stellenangebote der TU Wien unter diesem Link, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Detaillierte Auskünfte über eventuell erforderliche Beilagen zur Bewerbung erfragen Sie bitte am betreffenden Institut! 

Weitere Informationen finden Sie beim Fachbereich Bewerbungsmanagement


Die Technische Universität Wien unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • Stellen für Assistent_innen mit abgeschlossenem Doktoratsstudium (Postdoc) 
  • Stellen für Assistent_innen mit abgeschlossenem Master-, Magister- oder Diplomstudium (Prädoc)

Nach dem Auswahlverfahren: Assistent_innen werden von der Rektorin bestellt und können mit jedem Tag im Monat (ausgenommen Samstag, Sonn- und Feiertagen) ihr Arbeitsverhältnis begründen. 

Das monatliche Bruttoentgelt für Assistenten_innen mit Doktorat beträgt bei Vollbeschäftigung € 4.752,30 (2024).

Assistenten_innen mit abgeschlossenem Master-, Magister- oder Diplomstudium werden überwiegend mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden und einem monatlichen Bruttoentgelt in der Höhe von € 2.684,10 (2024) aufgenommen.

Ab dem 4. Beschäftigungsjahr gebührt bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden ein monatliches Bruttoentgelt in der Höhe von € 3.182,00 (2024).

Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerber_innen um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht abgegolten werden können.