Die Interne Revision (IR) ist ein wichtiges Instrument des Rektorates, vor allem für die Prüfung, Beratung und Kontrolle. Sie überprüft, ob Zustände oder Vorgänge ordnungsgemäß durchgeführt werden. Insbesondere werden die Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die auch im §15 UG als wesentliche Haushaltsgrundsätze genannt werden, als Prüfungsgrundlagen herangezogen.

Die IR prüft auf Basis der jeweils gültigen Bestimmungen des internen Kontrollsystems.

Die IR erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.

Bei der Durchführung von Revisionsaufträgen handeln die Mitarbeiter_innen der IR nach den Grundsätzen des Ethikkodex und den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision des Instituts für Interne Revision Österreich - IIA Austria.

Die IR ist direkt dem_der Rektor_in unterstellt und von den übrigen Organisationseinheiten unabhängig.

Die IR nimmt ihre Aufgaben im Einvernehmen mit dem_der Rektor_in wahr.

Sie überprüft die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz der internen Vorgänge in allen Bereichen der Technischen Universität Wien auf Grund des Ist-Zustandes. Zweck der Prüfung ist es, Abweichungen von den rechtmäßigen Vorgehensweisen und Schwachstellen in den Abläufen von Prozessen aufzudecken und Anstoß für deren Beseitigung und künftige Vermeidung zu geben. Die Tätigkeit der IR soll von den Beteiligten als Unterstützung empfunden werden.

Der IR obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz (gem. §15 Abs.2 UG)
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sonstiger für die Technische Universität Wien verbindlichen Vorschriften und vertraglichen Verpflichtungen
  • Analyse von Prozessen und Erarbeitung von Sicherungs- bzw. Verbesserungsvorschlägen
  • Durchführung von Sonder- und Anlassprüfungen
  • Analyse, Kontrolle und Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) und der Informationsabläufe
  • Stichprobenartige Überprüfung der Rechnungsvorgänge inklusive Belegkontrollen
  • Abgabe von Empfehlungen und gegebenenfalls Beratung bei der Empfehlungsumsetzung
  • Bewertung der Effektivität und Effizienz der Kontrollen

Die IR der TU Wien führt auf Anweisung des Rektors_der Rektorin Beratungsleistungen durch. Diese werden in Form von Projekten durchgeführt, bei denen zwischen der IR und dem_der Auftraggeber_in zuvor definierte Ziele erreicht werden sollen. Dies dürfen keine Managementaufgaben oder sonstige revisionsfremde operative Tätigkeiten sein. Prüfungs- und Beratungsleistungen der IR sind klar voneinander abzugrenzen.

Die IR unterstützt den_die Rektor_in bei der Beantwortung von Anfragen, insbesondere solche des Rechnungshofes.

Zur Durchführung ihrer Prüfungs- und Beratungstätigkeit kann sich die IR gemäß den jeweiligen Vorgaben des Jahresprüfplans in Abstimmung mit dem_der Rektor_in oder aufgrund eigenen Ermessens auch fachkundiger und unabhängiger Dritter bedienen.