Den Mitarbeiter_innen ausländischer Universitäten, die kein gültiges Partnerschaftabkommen mit der TU Wien geschlossen haben, können bei ihren Besuchen an der TU Wien zwecks Anbahnung bzw. Fortsetzung von Forschungs- und Bildungskooperationen die entsprechenden Aufenthaltspauschalen gewährt und u.U. auch die Reisekosten[1] ersetzt werden.

RICHTLINIEN zur Gewährung eines Aufenthaltszuschusses aus „Mitteln zur Förderung von Auslandsbeziehungen“ für ausländische Gastwissenschafter/innen an der TU Wien

1. Anspruchsberechtigte

Den Mitarbeiter/Innen ausländischer Universitäten, die kein gültiges Partnerschaftsabkommen mit der TU Wien geschlossen haben, können bei ihren Besuchen an der TU Wien zwecks Anbahnung bzw. Fortsetzung von Forschungs- und Bildungskooperationen die entsprechenden Aufenthaltspauschalen gewährt und u.U. auch die Reisekosten[1] ersetzt werden.

2. Antragstellung

Der Aufenthaltszuschuss für einen Gastaufenthalt eines ausländischen Wissenschafters an der TU Wien aus Mitteln zur Förderung der Auslandsbeziehungen kann nur von Bediensteten der TU Wien (ausgenommen Projektassistenten/innen, Lektoren/innen) beantragt werden.

Der ausgefüllte Antrag auf Förderung (Punkt 1. bis Punkt 6.) ist im Zeitraum von 6 Monaten bis 3 Wochen vor Ankunft des Gastes per E-Mail an Frau Mag. Diana Tsenova diana.tsenova@tuwien.ac.at einzureichen. Anträge können jeweils nur für das laufende Budgetjahr eingereicht werden (Ausnahme: eine Einreichung im Dezember für Jänner des darauffolgenden Jahres ist möglich). Es ist dabei das entsprechende Formular zu verwenden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Mittel.

3. Förderbare Gastaufenthalte

Primär Anbahnung und Durchführung von Forschungs- und Bildungskooperationen. (Es besteht daher keine Fördermöglichkeit für Vortragstätigkeit).

Es können max. 2 Gäste der gleichen Universität für denselben Zeitraum gefördert werden.

Pro Antragsteller und Antragstellerin können maximal € 3500,- pro Budgetjahr für Förderungen von Gastaufenthalten beantragt werden!

4. Aufenthaltspauschalen

Bei einer Aufenthaltsdauer des ausländischen Gastes bis zu 10 Tagen ist für sämtliche Wissenschafter ein einheitlicher Förderungsbetrag von € 100,-/Tag vorgesehen. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen ist ab dem 11. Tag ein Tagessatz von € 25,- vorgesehen.

Es kann ein Stipendium für maximal einen Monat (30 Tage) beantragt werden. Das volle Monatsstipendium beträgt € 1.500,-.

Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Aufenthalte gefördert werden. Einzel-Anträge für Aufenthalte die unmittelbar aufeinanderfolgen, können nicht genehmigt werden (d.h. wenn ein Gast länger als einen Monat an der TU Wien bleibt, kann nur ein Antrag für maximal einen Monat gestellt werden).

5. Reisekosten

Reisekostenzuschüsse werden lediglich für Gäste aus folgenden Ländern übernommen: EU-Beitrittskandidaten, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Westbalkanstaaten, öffnet eine externe URL in einem neuen FensterLeast Developed Countries, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (nach UN-Klassifikation).

6. Auszahlung

Die Zahlungen an ausländische Gastwissenschaftler können nur mittels Banküberweisung durchgeführt werden.

Barauszahlungen können nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Länder mit hohem Bankenrisiko) erfolgen und bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Quästur.

Grundlage für die Auszahlung ist der ergänzte, signierte Antrag:

  • ausgefüllte Punkte 8. und 9.,
  • Scan des unterschriebenen Antrags als pdf oder pdf-Datei mit qualifizierten elektronischen Signaturen,

der per E-Mail an Frau Mag. Diana Tsenova, diana.tsenova@tuwien.ac.at, zu übermitteln ist. Bei Refundierung von Reisekosten sind auch die Reisebelege (Bahn- und Flugtickets sowie Reiserechnungen usw.) mitzusenden.

Der unterschriebene Ausdruck bleibt bei Ihnen am Institut und ist dort aufzubewahren. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten haftet der Antragsteller.

7. Kurzbericht

Mit der Gewährung des Zuschusses verpflichtet sich der Antragsteller, über den Verlauf des Besuches einen schriftlichen Kurzbericht abzufassen und diesen binnen 14 Tagen nach Abreise des Gastwissenschafters direkt dem International Office zu übermitteln. Das Berichtsformular finden Sie hier >>, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster.

8. Zusätzliche Finanzierungsansuchen

Im Falle weiterer Finanzierungszusagen seitens anderer Stellen (Dekanate, FWF, etc.) ist das International Office zu informieren und gegebenenfalls eine Rückzahlung zu leisten. Ferner ist jede Änderung der vom Antragsteller/von der Antragstellerin gemachten Angaben, insbesondere eine Änderung des Aufenthaltszeitraumes oder ein Nichtzustandekommen des Auslandsaufenthaltes, umgehend dem International Office mitzuteilen.

9. Stornierung von Reisen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder Stornogebühren für nicht angetretene Reisen noch Stornoversicherungen aus diesem Budget finanziert werden können!

10. Kontakt

Ansprechperson für Reisefinanzierungen am International Office:
Mag. Diana TSENOVA
E-mail: diana.tsenova@tuwien.ac.at
Tel.:  (01) 58801 41557