Was bedeutet "Mitbelegung"?

Als Studierende_r haben Sie eine "Stammuniversität". Das ist jene Universität, an der Sie zu dem von Ihnen betriebenen Studium zugelassen sind und jedes Semester die Fortsetzung melden. Sie möchten aber jetzt gerne auch an einer anderen Universität Lehrveranstaltungen besuchen, die Sie für Ihr Studium an der Stammuniversität benötigen oder zusätzlich belegen möchten? Dann ist es der sinnvollste Weg an jener Universität, an welcher diese Lehrveranstaltung(en) angeboten wird (werden), diese mitzubelegen ohne damit die Zulassung als ordentliche_r Studierende_r zu beantragen.

Mitbeleger_innen sind daher Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen für ihr Studium an anderen Universitäten als ihrer Stammuniversität belegen. Der Abschluss eines Studiums als Mitbeleger_in ist nicht möglich! Die Formalitäten zur Mitbelegung sind an den Universitäten unterschiedlich, sodass Sie sich jedenfalls zunächst bei der entsprechenden Universität ausreichend über die Mitbelegung erkundigen sollten.

Bitte beachten Sie: die Mitbelegung ist

  1. jedes Semester (sowie die Fortsetzung des ordentlichen Studiums) neu zu melden
  2. nur zwischen österreichischen Universitäten möglich!
  3. bei einem Studienwechsel (Änderung der Studienkennzahl) neu zu melden! Wird das Studium an der Stammuniversität geschlossen, wird die Mitbelegung automatisch geschlossen.

ACHTUNG!

Klären Sie zunächst mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung absolvieren, auch für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind!

Lehrveranstaltungen/Prüfungen die Studierende der TU Wien im Rahmen einer Mitbelegung an anderen österreichischen Universitäten absolvieren, werden ausschließlich als Wahlfächer/Soft Skills anerkannt.