Sie interessieren sich für ein Universitätsstudium haben aber keine Reifeprüfung abgelegt? Mit der Studienberechtigungsprüfung kann die Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe erlangt werden. Dieser Studienrichtungsgruppe sind bestimmte Bachelor- bzw. Diplomstudien zugeordnet. Wird die Studienberechtigungsprüfung abgelegt, kann die Zulassung zu den der Studienrichtungsgruppe zugeordneten Studien durchgeführt werden und zwar an jenen Universitäten, an denen die Studienrichtungsgruppe angeboten wird.

ACHTUNG! Ist die Zulassung zu einem Studium einer Studienrichtungsgruppe durch ein Aufnahmeverfahren (Informatik, Architektur und Raumplanung) bzw. Eignungsüberprüfungsverfahren geregelt, ist für die Zulassung zu diesem Studium die vorherige Teilnahme am Aufnahmeverfahren bzw. Eignungsüberprüfungsverfahren ebenfalls erforderlich. Beides kann bereits vor vollständiger Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie dabei aber, dass nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens die Zulassung nur für das dem Aufnahmeverfahren folgenden Studienjahr möglich ist!

Es ist daher wesentlich, die Studienabsicht für sich zu klären und sich über das angestrebte Studium ausreichend zu informieren!

Wichtige Infos

An der TU Wien kann die Studienberechtigung für die Studienrichtungsgruppe "Ingenieurwissenschaftliche Studien" absolviert werden. Diese Studienrichtungsgruppe umfasst sämtliche an der TU Wien eingerichteten Bachelorstudien.

Ingenieurwissenschaftliche Studien werden ebenfalls angeboten an der Universität für Bodenkultur, an der Universität Wien, an der Johannes-Kepler-Universität Linz, an der Technischen Universität Graz, an der Montanuniversität Leoben, an der Universität Klagenfurt und  an der Universität Innsbruck.

Es besteht daher die Möglichkeit, mit der an der TU Wien erlangten Studienberechtigung auch an diesen Universitäten ein ingenieurwissenschaftliches Bachelorstudium (nach Maßgabe der dort geltenden Aufnahmeverfahren) aufzunehmen. Umgekehrt können Absolvent_innen der Studienberechtigungsprüfung für ingenieurwissenschaftliche Studien auch an der TU Wien zugelassen werden. Je nach gewähltem Studium ist aber ebenfalls ein eingerichtetes Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren/Eignungsüberprüfungsverfahren (Studien-VoR-Phase) zu absolvieren.

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus vier Pflichtfächern und einem Wahlfach. Folgende Pflichtfächer sind festgelegt:

  1. Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  2. Mathematik 3
  3. Physik 1
  4. Lebende Fremdsprache Englisch 2

Die Prüfungsanforderungen und Prüfungsmethoden für die Pflichtfächer orientieren sich am Lehrstoff der 12. bzw. 13. Schulstufe und sind in Anlage 1 der Verordnung des Rektorats, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster festgelegt.

Das Wahlfachangebot finden Sie in Anlage 2 der Verordnung des Rektorats, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster. Als Wahlfach kann auch die Absolvierung einer Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase des angestrebten Studiums gewählt werden. Das können Sie mit dem_der zuständigen Referent_in vereinbaren. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltung ist aber auf den studienvorbereitenden Charakter der Studienberechtigungsprüfung Bedacht zu nehmen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist:

  1. es wurde bisher keine Reifeprüfung vollständig abgelegt,
  2. es wird die Zulassung zu einem Studium einer Studienberechtigungsgruppe an der TU Wien (oder der BOKU) angestrebt,
  3. das 20. Lebensjahr wurde vollendet,
  4. es liegt eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vor,
  5. die österreichische Staatsbürgerschaft oder
    die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz oder
    Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung, oder
    anerkannter Konventionsflüchtling oder
    Drittstaatsangehörige/r ist, der/dem einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    - "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    - "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
    - "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde oder
    Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei
    - ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
    - die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren (Nachweis: Geburtsurkunde; Meldezettel Studierende/r; Meldezettel der Eltern; Einkommenssteuerbescheid, Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder österreichischer Pensionsbescheid eines Elternteiles)

Füllen Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung , öffnet eine Datei in einem neuen Fensteraus. Vorher sollten Sie sich über Ihre Studienabsicht klar geworden sein.

Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich in der Studienabteilung einzubringen. Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, muss eine deutsche Übersetzung einer/eines gerichtlich beeideten Übersetzerin/Übersetzers beigefügt sein.

Dem Antrag sind folgende Nachweise und Unterlagen im Original und in Kopie anzuschließen:

  • Lebenslauf, in dem besonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist,
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis der besonderen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung durch bspw. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsanstalten oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen, Urkunde über eine bestandene Meisterprüfung, Befähigungsnachweis gemäß der Gewerbeordnung oder dem land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsgesetz
  • Zeugnis über die abgelegte Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, falls dies zutrifft bzw. schriftliche Erklärung über die Anzahl erfolgloser Versuche, die Studienberechtigungsprüfung abzulegen

Ein bis zwei Wochen nach Einreichung der Unterlagen in der Studienabteilung wenden Sie sich bitte während der Sprechstunde an den_die für das von Ihnen gewählte Studium zuständige_n Referent_in um alles Weitere zu klären. Die Liste der Referent_innen finden Sie im Antragsformular bzw. hier unter dem Punkt "Kontaktdaten und Links".

Die Art der Prüfungsvorbereitung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten freigestellt. Der Besuch von Kursen und Lehrgängen an Einrichtungen der Erwachsenenbildung (zB. Volkshochschulen) ist freiwillig. Wird ein Kurs bzw. eine Lehrveranstaltung an der Universität besucht und die Prüfung auch an der Universität abgelegt, ist in diesem Fall die Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r erforderlich. Dazu ist derzeit jedes Semester der Hochschülerschaftsbeitrag und der Studienbeitrag zu bezahlen.

Wer sich ohne Kursbesuch auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitet, kann sich für eine genaue Umschreibung des Prüfungsstoffes an die Prüfer_innen wenden, die Ihnen anlässlich der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung bekanntgegeben werden. Die Inhalte der Pflichtprüfungen finden Sie aber auch in der Anlage 1, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster, die Inhalte der möglichen Wahlfächer in Anlage 2, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster der Verordnung über Studienberechtigungsprüfung.

Auch im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung ist die Anerkennung bestimmter universitärer und außeruniversitärer Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung möglich. Beispielsweise können erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige sowie erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen eines als gleichwertig anerkannten Lehrganges einer Einrichtung der Erwachsenenbildung als Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung anerkannt werden.

Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die SBP, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster ist in der Studienabteilung einzubringen, dem die entsprechenden Zeugnisse beizulegen sind. Die Entscheidung der Anerkennung von Prüfungen obliegt dem Vizerektor für Lehre in Absprache mit der fachlich zuständigen Referentin oder dem fachlich zuständigen Referenten.

  • Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften:
    Hr. Univ.Prof. Dr. techn. G. Kartnig
    +43-1-58801-30748; georg.kartnig@tuwien.ac.at

Informationen über die Anmeldeformalitäten erhalten Sie in der Studienabteilung, telefonisch oder mittels Kontaktformular. Die zuständigen Referentinnen sind Frau Elfriede Dachauer und Frau Daniela Mayer.

Unter http://www.studentenberatung.at/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster sind Informationen, Tipps und Anregungen zur Selbsthilfe für zahlreiche Themen wie erfolgreiches Lernen, Prüfungsangst bewältigen, Referate halten, Umgang mit Ängsten, Depression, Suchtverhalten, Schlafstörungen, etc. sowie ein Internetkurs zur Studienwahl zu finden.

Das Sozialreferat der HTU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster berät in sozialen Angelegenheiten (wie z.B. Studienbeihilfe, Sozialversicherung, Behindertenangelegenheiten, Studieren mit Kind, Arbeitsrecht, HTU-Steuerberatung und HTU-Mietrechtsberatung)  

Berufsreifeprüfung

Anders als die Studienberechtigungsprüfung wird die Berufsreifeprüfung nicht an der Universität abgelegt. Die Berufsreifeprüfung kann von Personen ohne Reifeprüfung abgelegt werden, die insbesondere eine

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes (BGBl. Nr. 142/1969),
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, (BGBl. Nr.298/1990),
  • mindestens dreijährige mittlere Schule (z.B. Handelsschule, BFS oä.),
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder MTD-Gesetz

absolviert haben.

Nähere Informationen zur Berufsreifeprüfung finden Sie auf der Homepage des Unterrichtsministeriums, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.