Zu den wichtigsten strategischen Dokumenten der TU Wien zählt die Leistungsvereinbarung und der Entwicklungsplan der TU Wien. Die Leistungsvereinbarung wird alle 3 Jahre für einen 3-jährige Periode mit dem BMBWF abgeschlossen: Leistungsvereinbarungen (bmbwf.gv.at), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.  Der Entwicklungsplan greift den geplanten Leistungsvereinbarungsperioden vor: er  stellt das strategische, zukunftsorientierte Planungsinstrument der öffentlichen Universitäten dar und inkludiert jeweils die 2 zukünftigen Leistungsvereinbarungsperioden: Entwicklungspläne (bmbwf.gv.at), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Weitere wichtige strategische Dokumente sind die Zielvereinbarungen mit den 8 Fakultäten, die ebenfalls alle 3 Jahre neu abgeschlossen werden. 

Die TU Wien verfolgt das Ziel, ihr Profil vor dem Hintergrund sich ändernder politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu stärken und weiterzuentwickeln. Wichtigster universitätsweiter Strategieprozess ist dabei die Erstellung des Entwicklungsplanes. Für die Gestaltung des Prozesses der Entwicklungsplanung lässt das Gesetz einigen Spielraum. Das Rektorat hat für die Erstellung des Entwicklungsplans einen Ansatz gewählt, der über die Vorgaben des UG (Stellungnahme des Senats und Genehmigung durch den Universitätsrat) hinausgeht und eine weitergehende Partizipation aller betroffenen Personengruppen ermöglicht: Der Prozess bezieht die Dekane, die Abteilungsleitungen sowie Interessensgruppen mit ein. Senat und Universitätsrat haben die Möglichkeit - über ihre gesetzliche Aufgabe hinaus - an der Erarbeitung des Entwicklungsplans teilzunehmen. Da der Entwicklungsplan einerseits Grundlage für den Entwurf der Leistungsvereinbarung ist und andererseits die Qualitätsziele aus den strategischen Zielen des Entwicklungsplans abgeleitet sind, ist durch den breiten partizipativen Prozess sichergestellt, dass die Qualitätssicherungsstrategie der TU Wien von allen Verantwortlichen getragen wird.

Seit Inkrafttreten des UG im Jahr 2004 und der damit verbundenen Autonomie der Universitäten werden jeweils für eine 3-jährige Periode sogenannte Leistungsvereinbarungen (LV) zwischen den Universitäten und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) abgeschlossen. Sie beinhalten unter anderem konkrete, inhaltliche Zielwerte – allen voran für die Prüfungsaktivität,, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster das Betreuungsverhältnis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und die Forschungsbasisleistung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, die entscheidend für das Ausmaß des zugewiesenen Budgets sind. Die Leistungsvereinbarungen legen aber auch darüberhinausgehende konkrete, „strategische Ziele, leitende Grundsätze und Aufgaben“ (§ 13 Absatz 1 Ziffer 1 Universitätsgesetz) fest.

Momentan ist die Leistungsvereinbarung 2022–2024, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und ihre Ergänzungen in Kraft (das ist die 6. Leistungsvereinbarung seit 2007): siehe auch Berichte und Dokumente | TU Wien.