Der Senat der Technischen Universität Wien gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 25. Jänner 2010 mit einstimmigem Beschluss gemäß § 25 Abs. 2 und 3a UG 2002 die Größe des Senats ab der kommenden Funktionsperiode mit sechsundzwanzig Mitgliedern festgelegt.
Dem Senat gehören daher ab 1. Oktober 2010 folgende Mitglieder an:
- Dreizehn VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen einschließlich der LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine UniversitätsprofessorInnen sind
- Sechs VertreterInnen der Gruppe der UniversitätsdozentInnen sowie wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb
- Sechs VertreterInnen der Studierenden
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals
Wahltermin Donnerstag, 6. Mai 2010:
Wahl der VertreterInnen der UniversitätsprofessorenInnen einschließlich der LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine UniversitätsprofessorInnen sind
Zeit: Donnerstag, 6. Mai 2010, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock
Wahl der VertreterInnen der in § 94 Abs. 2 Z 2 UG 2002 genannten Gruppe
Zeit: Donnerstag, 6. Mai 2010, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock
Wahl der/des VertretersIn des allgemeinen Universitätspersonals
Zeit: Donnerstag, 6. Mai 2010, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Ort: Kleines Sitzungszimmer, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock
Die Ausschreibung der Wahlen in den Senat der TU Wien erfolgt zeitgerecht - gemäß der letztgültigen Wahlordnung der TU Wien - im Mitteilungsblatt der TU Wien.