Vertretung der Belegschaft

Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft und wirkt an der Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, bei der Auflösung von Dienstverhältnissen sowie an Entscheidungen in Personalangelegenheiten des Rektorats mit, insbesondere im Rahmen von Betriebsvereinbarungen.

  • Mitwirkung an der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Dienstnehmer_innen,
  • Mitwirkung im Rahmen der Auflösung von Dienstverhältnissen durch Entlassung oder Kündigung sowie bei der einverständlichen Lösung von Dienstverhältnissen
  • Mitwirkung an Entscheidungen des Rektorats (in unterschiedlichem Ausmaß) in Personalangelegenheiten, im Wesentlichen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, sowie beispielsweise bei der Einführung von Systemen zur computerunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten der Bediensteten.

Der Betriebsrat ist unabhängig und seine Mitglieder sind zur Wahrung der Unabhängigkeit an keine Weisungen gebunden. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sie im ArbVG und UG.