Arbeitsverfassungsgesetz

Inhalt des Arbeitsverfassungsgesetz

Die Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt (insbesondere §§ 89–92a sowie §§ 98–112). Dazu zählen die Vertretung der Arbeitnehmer:innen sowie Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenso umfasst dies die Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (z. B. Kollektivverträge und Arbeitnehmer:innenschutz), Informationsrechte, Mitwirkung bei Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Beteiligung an Themen wie Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten.

Wer verhandelt den Arbeitsverfassungsgesetz?

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist für die Erstellung der Gesetzesentwürfe zuständig. Wenn sich die Sozialpartner auf Eckpunkte einigen (oder die Regierung eine Reform vorgibt), erarbeiten die Experten im Ministerium den Text. Die Sozialpartner sind Arbeitnehmerseite, die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeitgeberseite: Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV).

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