Rechtliche Grundlagen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität gilt das ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster). Dieses bildet  die Grundlage für die Tätigkeiten des Betriebsrates. Der Betriebsrat ist demzufolge unabhängig und seine Mitglieder sind zur Wahrung der Unabhängigkeit an keine Weisungen gebunden. Dieser und andere Gesetzestexte können im Rechtsinformationssystem (RIS), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gefunden werden.

Zwei Betriebsräte an den Universitäten

Das Universitätsgesetzt legt zudem das bestehen von zwei Betriebsräten fest. Der Betriebsrat des wissenschaftlich und künstlerischen Universitätspersonal vertritt dabei die Interessen der Tutor_innen, Studienassistent_innen, Projektassistent_innen, Assistent_innen, Dozent_innen, Professor_innen.

Der Betriebsrat des allgemeinen Universitätspersonals vertritt hingegen die Interessen von Beamt_innen, Vetragsbedienstete, Privatangestellte, Projektmitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Lehrlinge. Alle Informationen für diese Berufsgruppen finden Sie auf der Webpage des Betriebsrats des allgemeinen Universitätspersonals.