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Wichtige Info für Reisen mit Beförderungszuschuss

Aufgrund steuerlicher Änderungen können Fahrtkosten ohne tatsächlichen Beleg (Beförderungszuschuss) bis auf weiteres nicht ausbezahlt werden. Wir arbeiten derzeit an der Neuregelung der Auszahlungsmöglichkeiten.

Mit 1.1.2026 haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Auszahlung fiktiver Fahrtkosten (Fahrtkosten ohne tatsächlichen Beleg) bei Dienstreisen geändert. Der Beförderungszuschuss für Reisen ab dem 1.1.2026 unterliegt dadurch der Einkommenssteuer, im Gegenzug können fiktive Fahrtkosten steuerfrei angesetzt werden, siehe Fahrtkostenersatzverordnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Der Bund und die Universitäten arbeiten derzeit an der Umsetzung in SAP und an der Neuregelung der Auszahlungsmöglichkeiten. Wir bemühen uns Regelungen zu finden, um weiterhin im Sinne der Mitarbeiter_innen steuerbegünstigt und unkompliziert fiktive Fahrtkostenersätze auszuzahlen. Bei eingereichten Reiseabrechnungen für Reisen ab dem 1.1.2026, die einen Beförderungszuschuss beinhalten wird dieser derzeit nicht ausbezahlt und die Reise nur teilabgerechnet. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Reisekosten dieser Reise, z.B. Hotel, erstattet werden, bezüglich der fiktiven Fahrtkosten werden Sie vom Reisemanagement kontaktiert, sobald diese abgerechnet werden können.

Zum Reisemanagement für weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten.