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Übergangsregelung zur inhaltlichen Umstellung der Lehrveranstaltungen Hochbaukonstruktionen 2 und 3

Wichtige Information: Ab dem Wintersemester 2026/27 werden die Inhalte der Lehrveranstaltungen Hochbaukonstruktionen 2 und Hochbaukonstruktionen 3 getauscht.

Bisher behandelte Hochbaukonstruktionen 2 als Schwerpunkt die Gebäudehülle mit konstruktiver Durchbildung, Betrachtung der energetischen und thermischen Performance, etc. Hochbaukonstruktionen 3 widmete sich dem (parametrischen) Entwurf in der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie der Querschnittsbemessung der Konstruktion.. Künftig ist der parametrische Tragwerksentwurf samt Bemessung in Hochbaukonstruktionen 2 verankert, die energetische und thermische Betrachtung des Bestands in Hochbaukonstruktionen 3.

Studierende, die eine der beiden Lehrveranstaltungen bereits nach dem bisherigen Inhalt absolviert haben, sollen die gleichen Inhalte nicht ein zweites Mal belegen müssen. Daher gilt für eine Übergangsphase von drei Semestern (bis zum Wintersemester 2027/28) folgende Regelung: Die Lehrveranstaltung mit neuem Inhalt kann erneut besucht werden und wird für die jeweils andere Lehrveranstaltung angerechnet.

Erläuterung: Wer Hochbaukonstruktionen 2 bereits mit altem Inhalt positiv abgeschlossen hat, kann Hochbaukonstruktionen 2 mit neuem Inhalt besuchen. Diese wird dann für Hochbaukonstruktionen 3 angerechnet. Umgekehrt kann, wer Hochbaukonstruktionen 3 bereits mit altem Inhalt abgeschlossen hat, Hochbaukonstruktionen 3 mit neuem Inhalt besuchen. Diese wird dann für Hochbaukonstruktionen 2 angerechnet. Die Anrechnung erfolgt in Abstimmung mit dem Studiendekan und der Studienkommission. Nach Ablauf der Übergangsphase entfällt diese Regelung, und es gelten ausschließlich die neuen Lehrveranstaltungsinhalte.