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Senat stimmt Wiederbestellung von Rektor Jens Schneider zu

Nach der Zustimmung des Senats entscheidet der Universitätsrat in seiner nächsten Sitzung über den Antrag auf Wiederbestellung.

TUW-Rektor Jens Schneider im Gespräch mit 2 Herren, die mit dem Rücken zum Fotografen stehen.

© TU Wien, Foto Matthias Heisler

TUW-Rektor Jens Schneider

Der amtierende TUW-Rektor Jens Schneider hat in der 140. Sitzung des Senats am 15. Dezember 2025 eine Interessensbekundung zur Wiederbestellung für eine zweite Amtszeit (2027–2031) abgegeben.

Im darauffolgenden strukturierten Austauschprozess, der in einer Aussprache des Rektors mit den Personengruppensprecher_innen und dem Senatsvorsitz-Team mündete, wurden unter anderem folgende Ergebnisse erzielt:

  • Das Rektorat unterstützt aktiv Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Einheiten des zentralen Bereichs.
  • Die Meldewege und Kontaktstellen für Personen, die Übergriffe an der TU Wien erlebt haben, werden bis zum Beginn des Sommers 2026 neu strukturiert und kommuniziert.
  • Die Kostenersatz-Richtlinie wird bis Ende Juni 2026 überarbeitet.
  • Zur wirkungsvolleren Einbindung des Senats wird ein Senatsmitglied in das bestehende Kernteam „Digitale Transformation“ (unter Leitung des Rektors) aufgenommen, um die effektive Weiterentwicklung von IT-Services aktiv mitzugestalten.
  • Zudem wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Möglichkeiten zur Ausweitung der Befreiung von Studienbeiträgen für arbeitende Studierende prüft.
  • Gemeinsam werden Methoden erarbeitet, mithilfe derer die aktive Mitarbeit in TUW-Gremien besser sichtbar und messbar gemacht werden kann, um das Engagement unserer Kolleg_innen in der universitären Selbstverwaltung stärker zu würdigen.

Auf Basis dieser und weiterer Ergebnisse fand in der 142. Sitzung des Senats am Montag, 16. März 2026 die Abstimmung über die Wiederbestellung des Rektors statt. Dem Antrag auf Wiederbestellung von Rektor Schneider wurde mit 22 von 26 Stimmen im Senat zugestimmt.

Im nächsten Schritt wird der Universitätsrat in der Sitzung am 26. März 2026 ebenfalls über den Antrag auf Wiederbestellung abstimmen. Danach erfolgt die entsprechende Verlautbarung des Abstimmungsergebnisses.