Seit 2. August 2026 ist die Kennzeichnung bestimmter KI-generierter und KI-bearbeiteter Bilder verpflichtend. Betroffen sind vor allem Bildinhalte, die realistisch wirken und dadurch den fälschlichen Eindruck einer authentischen Aufnahme erwecken können.
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 50 des EU AI Act (Infos von Digital Austria online, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).
Bitte beachten Sie ab sofort bei allen neuen Inhalten auf Website, in Social Media und in Printprodukten, ob ein Bild KI-generiert oder KI-modifiziert ist und damit gekennzeichnet werden muss. Für die Kennzeichnung stellt der Fachbereich PR und Marketing Vorlagen im coLAB, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zur Verfügung. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Beispiele.
Was ist zu kennzeichnen?
Kennzeichnungspflichtig sind insbesondere KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, die reale oder real vorstellbare Inhalte darstellen und dadurch ein Täuschungspotenzial aufweisen. Dazu zählen insbesondere fotorealistische KI-Bilder sowie entsprechend veränderte Fotografien.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind in der Regel schematische Darstellungen, Infografiken oder offensichtlich illustrative Grafiken, bei denen gerade nicht der Eindruck eines echten Fotos entsteht.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung muss für Betrachtende klar und unmittelbar erkennbar sein; wir empfehlen daher, sie direkt im Bild anzubringen. Bitte verwenden Sie hierfür die im coLAB bereitgestellten Labels und Vorlagen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Für eine einheitliche Kennzeichnung verwendet die TU Wien die Bezeichnungen AI generated für vollständig KI-generierte Bilder und AI modified für reale Bilder, die mithilfe von KI entsprechend verändert wurden. Im Zweifelsfall kann das Label AI verwendet werden.
Was ist in der Praxis zu beachten?
Bitte prüfen Sie auch Bilder von externen Agenturen, Stock-Anbietern oder Dienstleister_innen. Wenn unklar ist, ob ein Bild kennzeichnungspflichtig ist, können Sie uns gerne unter pr@tuwien.ac.at vor Veröffentlichung kontaktieren.
Für bereits veröffentlichte Inhalte gilt: Bei neuer Veröffentlichung, Überarbeitung oder Neudruck bitte ebenfalls prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Die Kennzeichnungspflichten sind gesetzlich vorgesehen; Verstöße gegen die Transparenzpflichten des AI Act können aufsichtsrechtliche Maßnahmen und auch Geldbußen nach sich ziehen. Aus diesem Grund empfehlen wir, im Zweifelsfall immer das AI-Label zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Fachbereich PR und Marketing unter pr@tuwien.ac.at.
