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Überarbeitete Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen gilt ab 30.04.2026

Mit 30.04.2026 trat die überarbeitete Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen für Mitarbeiter_innen im Kollektivvertrag an der TU Wien in Kraft. Diese ersetzt die bisherige Betriebsvereinbarung vom 09.11.2023.

Wichtige Änderungen in der Betriebsvereinbarung Dienstreisen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster:

  • Bei Verbindung von Dienstreise und Privaturlaub ist, sofern Dienstreise- und Urlaubsort voneinander abweichen, ein Vergleichsangebot beizulegen. (Punkt 1.5)
  • CO₂-Kompensationen sind nur erstattbar, wenn ein Geldgeber dies ausdrücklich wünscht und die Kostenübernahme schriftlich dokumentiert wurde, z.B. im Projektvertrag. (Punkt 2.2)
  • Die Benützung eines Mietwagens ist nur in begründeten und genehmigten Fällen zulässig. (Punkt 2.2.5)
  • Die Auszahlungsmodalitäten des Beförderungszuschusses mussten für Reisen ab 01.01.2026, aufgrund steuerlicher Änderungen, angepasst werden. (Punkt 2.2.7) 
    Infos Beförderungszuschuss für Reisen ab dem 1.1.2026
  • Anforderungen an Rechnungen zur Erstattung der tatsächlichen Nächtigungskosten sowie angepasste Empfehlungen für maximale Kosten pro Übernachtung und Person (Punkt 2.3):
    • Österreich: bis EUR 143,00
    • Europa: bis EUR 234,00
    • Außereuropäische Ziele: bis EUR 260,00
  • Tages- und Nächtigungsgebühren sind einheitlich geregelt - die Gebührenstufen in der Reisegebührenvorschrift (RGV) sind entfallen. (Punkt 2.3 und 2.4) 


Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an das Reisemanagement.


Hinweis: Die Reiserichtlinie für Beamte und Vertragsbedienstete wird derzeit analog zur Betriebsvereinbarung überarbeitet.