Neues Steuerkennzeichen Umsatzsteuer 4,9 Prozent
Ab dem 1. Juli 2026 sinkt in Österreich die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft von 10 % auf 4,9 %.
Zur Erfassung von Rechnungspositionen mit diesem Steuersatz wurden folgende Steuerkennzeichen angelegt:
- VC Vorsteuer nicht abzugsfähig 4,9%
- VB Vorsteuer 4,9% (in Ausnahmefällen, wo die TU Wien Vorsteuer geltend machen kann)
Kontakt für Rückfragen: kreditorenbuchhaltung@tuwien.ac.at
Empfehlung zur Beauftragung von Versendungsdiensten
Wir empfehlen, die Versendung von Gütern nicht über Fedex, DHL oder UPS durchzuführen, da bei diesen Dienstleistern verstärkt Probleme bei der Leistungsabrechnung vorliegen. Die TU Wien wird ohne Grundlage mit Mahnungen bzw. Rechtsanwaltsmahnungen konfrontiert. Rechnungen, Abliefernachweise oder Zollvollmachten können auf Rückfrage gar nicht oder nur schleppend beigebracht werden. Teilweise betreffen die Rechnungen andere Universitäten.
Ersatzweise können Speditionen wie z.B. Gebrüder Weiss, Spedition Englmayer, Schwerlast Spedition, Spedition BTG beauftragt werden, um nur einige zu nennen.
Wir empfehlen auch, Warenversender (Hersteller, Lieferanten) davon zu informieren, dass Lieferungen an uns nicht von diesen Dienstleistern durchgeführt werden sollten.
Gemäß Rückmeldung einiger Institute funktioniert die Zusammenarbeit mit DHL gut, wenn das zur Verfügung gestellte Onlineportale von DHL genutzt wird. Derzeit ist dieses aufgrund der bestehenden Probleme jedoch gesperrt. Bitte übermitteln Sie der Quästur etwaige Mahnschreiben, wir treten mit den Dienstleistern in Kontakt und versuchen, eine Lösung herbeizuführen.
Kontakt für Rückfragen: kreditorenbuchhaltung@tuwien.ac.at
Erfassung von Intrastat
Bezugnehmend auf die News vom 08.04.2026 dürfen wir an die Erleichterungen im Bereich Intrastat-Daten erinnern, nämlich die zentrale Meldung von Rechnungen unter EUR 1.000,00 brutto:
Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag unter EUR 1.000,00 brutto werden zentral gemeldet. Eine Erfassung am Institut darf nicht mehr durchgeführt werden, da ansonsten eine Doppelmeldung an die Statistik Austria erfolgen würde. Wichtig ist in diesem Fall, in der Bestellung das Ausschlusskennzeichen bei den Intrastat-Daten zu setzen.
Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag ab EUR 1.000,00 brutto sind in der Bestellung die Intrastat-Daten zwingend vom Institut zu erfassen. Sollten die Intrastat-Daten bei diesen Rechnungen, weder auf der Rechnung noch auf dem Lieferschein ausgewiesen sein, sind diese Daten beim Lieferanten anzufordern. Sind entsprechende Warennummern im SAP System nicht vorhanden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Monika Graf-Stücke.