Lehrgangsgebühr

Der Universitätslehrgang kostet EUR 20.500 (MwSt.-frei). Nicht inkludiert sind Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten.

Fördermöglichkeiten

Wir haben uns bemüht, für Sie eine Übersicht verschiedener Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungsaktivitäten zusammenzustellen.

Eine Weiterbildung bedeutet nicht nur ein zeitliches sondern auch ein finanzielles Investment in Ihre Zukunft. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir eine möglichst umfassende Übersicht verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildungsaktivitäten zusammengestellt.

Steuerliche Absetzbarkeit und Steuervorteile*

In Österreich können unselbständig Erwerbstätige die Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Je nach Höhe des Einkommens werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten refundiert.

Selbständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.

Bei Unternehmen senken Fortbildungskosten als Betriebsausgaben die Steuerbemessungsgrundlage. Darüber hinaus kann entweder ein Bildungsfreibetrag in der Höhe von 20 % der Weiterbildungskosten oder eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % geltend gemacht werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit und zu Steuervorteilen für Arbeitnehmer_innen und Unternehmen. Für konkrete Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre/n Steuerberater_in oder an das Bundesministerium für Finanzen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

* Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich auch bei lokalen Stellen oder einschlägigen Institutionen nach speziellen Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen im jeweiligen Fachgebiet zu erkundigen.